Zuschussförderung für Investitionsvorhaben von Unternehmen erleichtert!

  • 13. Januar 2023
  • Unternehmensberatung
  • NRW gehört zu den Bundesländern mit den meisten Fördermöglichkeiten für Unternehmen.

    So existiert schon seit vielen Jahren die Möglichkeit, Investitionsvorhaben ab 150.000,00 € Volumen über den Staat mit einem Zuschuss fördern zu lassen.

    Es müssen jedoch diverse Kriterien erfüllt werden, um die Förderung beantragen zu können.

    Die Förderung beruht auf dem Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

    Das Bundesgebiet ist in eine sogenannte Fördergebietskulisse aufgeteilt. Wenn sich ein Unternehmen in einem Fördergebiet befindet, ist es grundsätzlich antragsberechtigt – siehe hierzu unter folgendem Link:

    https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/grw-fordergebiete-2022-2027.pdf?__blob=publicationFile&v=8

    Ende 2022 wurde ein neuer Koordinierungsrahmen GRW beschlossen. Dieser beinhaltet diverse Neuerungen, so z. B. den Wegfall des sogenannten „Primäreffektes“ – eine bisherige Voraussetzung für die Antragstellung.

    Unternehmen mussten bisher nachweisen, dass sie ihre überwiegenden Erträge aus Geschäften außerhalb eines Radius von 50 km vom Geschäftssitz erwirtschaftet haben. Diese Hürde wurde jetzt eliminiert.

    Das bedeutet, dass jetzt auch Unternehmen, die nicht einen so großen Absatzradius von mehr als 50 km um den Betriebssitz herum haben, neuerdings auch berechtigt sind, einen Zuschussantrag für Investitionen zu stellen.

    Vor einer Antragstellung sollte man sich jedoch umfassend beraten lassen, da die Förderanträge doch einige Überraschungen beinhalten. Nicht optimal vorbereitete Anträge können zu Ablehnungen führen. Es ist dann sehr schwierig und aufwendig, dieses zu korrigieren.

    Die hier beschriebenen Neuerungen sind zwar gemäß Koordinierungsrahmen schon gültig, werden aber länderspezifisch, so auch in NRW über das Programm RWP, wahrscheinlich erst ab dem 01.07.2023 greifen. Gleichwohl sollte man bei Interesse frühzeitig mit der Vorbereitung des Zuschussantrages beginnen, um z. B. Angebote einzuholen oder Voranfragen zu stellen.

    Wenn Sie Interesse an einem Zuschussförderung haben, sprechen Sie mich gern an:

    Wilhelm Heidbrede
    K f U – Konzepte für Unternehmen
    Fon: 05206-969150
    Mail: heidbrede@kfu-unternehmensberatung.de

    Foto: Shutterstock

    Förderungen von Beratungsleistungen in NRW

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