Neben einigen anderen Beratungskostenförderungen ist besonders die „Potentialberatung“ als effektive Unterstützung von KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) zu nennen.
Bis vor kurzem musste ein Unternehmen noch mindestens 10 Vollzeitkräfte beschäftigen, um diese Beratungsförderung in Anspruch nehmen zu können.
Alle kleinen Unternehmen, also unter 10 Beschäftigten konnten das Bundesprogramm „unternehmensWert Mensch“ nutzen.
Dieses Programm wurde jedoch zum 01.01.2023 beendet. Das Nachfolgeprogramm „INQA-Coaching“ ist noch nicht aktiviert und deckt darüber hinaus andere Beratungsfelder ab, als bisher „unternehmensWert Mensch“.
Alle KMUs, die ihren Sitz in NRW haben, können jetzt die Potentialberatung in Anspruch nehmen können – Voraussetzungen sind: mindestens 1 MA und 2 Jahre Bestehen.
Gefördert werden max. 8 Beratungstag á 8 Stunden mit 50 % der Beratungskosten, jedoch einem maximalen Satz von 400,00 € pro Tagwerk – das entspricht i. d. R. nicht tatsächlich 50 % der Kosten.
Zuständig für die Beantragung der Förderung ist die zuständige „Regionalagentur“. Diese prüft in einem Gespräch mit dem Unternehmen, ob dieses antragsberechtigt ist. Bei positivem Ergebnis wird dem Unternehmen ein Beratungsscheck übergeben, mit dem dann eine Beratung beauftragt werden kann.
Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, wenn Sie eines der o. g. Themenfelder auf Ihrer Agenda haben, sich mit der Potentialberatung auseinanderzusetzen.
Foto: Shutterstock
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