gültig seit dem 01.01.2020 – aber im Mittelstand immer noch fast unbekannt!
KMU sollen durch das Forschungszulagengesetz finanziell unterstützt werden, wenn sie Forschungs- und Entwicklungsarbeit betreiben.
Bei dem Wort „Forschung“ zucken jedoch die meisten KMU-Inhaber zusammen. Es herrscht die Meinung vor: „Forschung machen wir doch nicht, das machen i. d. R. nur die Großen!“
Aber bei genauer Betrachtung werden gerade in KMU Entwicklungen vorangetrieben, die Maschinen, Verfahren oder Produkte so weiterentwickeln, dass sie sich deutlich von dem vorherigen Stand unterscheiden. Es muss auch nicht etwas ganz Neues sein. Auch darf es ähnliche Produkte schon am Markt geben. Erheblich bei der Prüfung der Förderfähigkeit ist der Aspekt, dass die Neuentwicklung die bisherigen Produkte, Maschinen, Verfahren oder auch Dienstleistungen in ihren Eigenschaften, Merkmalen oder in ihrer Funktionalität weit übertreffen.
Ein Punkt spielt ebenfalls eine große Rolle: es muss mit dem Vorhaben ein gewisses Risiko verbunden sein, wirtschaftlich wie auch technisch. Das Risiko besteht z. B. darin, dass man am Anfang nicht genau vorhersagen kann, wohin die Reise geht und ob das Produkt später genau so funktioniert, wie es geplant war.
Gefördert werden Kosten, die in Zusammenhang mit der Entwicklung stehen. Personalkosten werden z. B. mit 25 % gefördert, wenn sie dem Projekt zuzuordnen sind. Maßgeblich sind hier die Bruttolöhne. Einzelunternehmer/innen, die allein tätig sind, können einen Stundenlohn für sich selbst in Höhe von 40,00 € für jede Projektstunde geltend machen. Aktuell beträgt die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt 4 Mio. EURO p. a., somit können bis zu 1 Mio. EURO gefördert werden.
Ein absolutes Novum ist, dass auf die Inanspruchnahme der Forschungszulage ein Rechtsanspruch besteht!! Auch können bereits abgeschlossene Vorhaben gefördert werden!!
Hier finden Sie weitergehende Informationen:
www.bundesfinanzministerium.de
oder über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage
www.bescheinigung-forschungszulage.de
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Neugierig geworden?
Dann sprechen Sie mich gerne an.
Wilhelm Heidbrede
K f U – Konzepte für Unternehmen
Fon: 05206 – 96 91 50
Mail: heidbrede@kfu-unternehmensberatung.de
Foto: Shutterstock
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