Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 9,60 auf 9,82 Euro pro Arbeitsstunde. Ab 1. Juli sollen dem Arbeitnehmer 10,45 Euro pro Arbeitsstunde zustehen. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs.
Auch in der Ausbildung steigt der Mindestlohn. Ab dem 1. Januar 2022 erhält jeder, der in eine Ausbildung beginnt mindestens 585 Euro, im Jahr 2021 waren es noch 550 Euro monatlich. Die Vergütung steigt im zweiten Lehrjahr um 18% auf 690 Euro und im dritten Ausbildungsjahr um 35 Prozent auf 790 Euro.
Durch die Preissteigerung der deutschen Post kosten Standardbriefe 85 statt 80 Cent und Postkarten 70 statt 60 Cent.
Die Einweg-Plastiktüte im Einkauf ist ab Januar verboten, Mehrwegtaschen aus dickerem Kunststoff sowie sogenannte Hemdchenbeutel an Obst-, Gemüse- und Frischetheken bleiben erlaubt.
Kunststoff-Getränkedosen und -Einwegflaschen werden ab Januar mit einem Pfand von 25 Cent belegt. Reine Molkereiprodukte bilden die Ausnahme. Bis zum 1. Juni 2022 darf der Handel die Restbestände ohne Pfand noch verkaufen.
Supermärkte und Discounter müssen ab Jahresbeginn alte Elektrogeräte zurücknehmen. Die Voraussetzung: Sie verkaufen E-Geräte mehrmals im Jahr und die Ladenfläche beträgt mehr als 800 Quadratmeter. Wichtig: Kleinere Geräte (mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern) dürfen zurückgegeben werden, ohne dass ein neues Gerät gekauft werden muss. Bei größeren Altgeräten gilt das nicht.
Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten ab Januar umfassende Gewährleistungsrechte für den Kauf digitaler Produkte wie beispielsweise Software, Apps oder Plattformangebote. Im Falle eines Mangels können sie Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten bisher Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt werden. Ansonsten verlängerte sich diese um ein Jahr.
Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Der Anbieter muss bei Online-Vertragsabschlüssen ab dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf der Homepage platzieren.
Bei Telefonverträgen gilt für neue und alte Verträge ab dem 1. Dezember die Monatsfrist.
Ab Januar gilt eine neue Beweislastregel für Kaufverträge. Bisher wurde bei Fehlern und Defekten innerhalb von sechs Monaten nach Kauf angenommen, dass diese schon beim Kauf vorlagen. Diese Frist wird nun auf zwölf Monate ausgeweitet.
Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2022 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen.
Teil des Verbandskasten sollen – auch nach der Corona-Pandemie – mindestens zwei medizinische Masken werden.
Die Innovationsprämie von bis zu 9.000 Euro für Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2022 verlängert.
Eine Förderung vom Staat erhalten Käufer eines „Plug-in-Hybrid-Modells“ ab dem 1. Januar nur noch, wenn das Modell eine Mindestreichweite von 60 Kilometern (vorher 40) aufweist, wohl ab 2023 sind es dann 80 Kilometer.
Beschäftigte im Gesundheitswesen, etwa von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern, müssen ab 15. März 2022 befristet bis Jahresende nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Akzeptiert wird auch ein Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, sofern jemand nicht geimpft werden kann.
Ab 1. Juli geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an die Arbeitgeber.
Bis zum 31. März 2022 können Arbeitgeber einen Corona-Bonus von 1.500 Euro pro Person an die Arbeitnehmer auszahlen.
Die Pflegeversicherung zahlt künftig für stationär betreute Menschen einen Zuschuss zum Eigenanteil – im ersten Jahr 5 Prozent davon, im zweiten 25 Prozent, im dritten 45 Prozent und in allen Folgejahren 70 Prozent.
Ebenfalls zum 1. Januar tritt die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft. Künftig besteht neben der persönlichen Arbeitslosmeldung in der zuständigen Agentur für Arbeit auch die Möglichkeit sich rechtssicher elektronisch anzumelden.
Quellen:
Foto: New Africa – stock.adobe.com
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