Im Rahmen der RWP-Förderung (Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm) wurde die Richtlinie zur gewerblichen Investitionsförderung wieder einmal geändert.
Aufgrund der sehr hohen Nachfrage der im letzten Jahr beschlossenen deutlichen Ausweitung der Förderquoten hat der Staat leider die Notbremse gezogen und die Förderung wieder auf den ursprünglichen Stand gebracht (fast).
Im Klartext bedeutet dieses, dass nach wie vor Investitionen in ausgewiesenen Fördergebieten ab einem Investitionsvolumen von T€ 150 mit einem „verlorenen Zuschuss“ (nicht rückzahlbar) gefördert werden können:
Quelle: Rundschreiben der NRW-Bank vom 29.12.2021
Auf folgende Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie weisen wir besonders hin:
Als Bemessungsgrundlage für die Investitionsförderung dienen die oben genannten Kostenbegrenzungen pro Arbeitsplatz.
Wichtig ist auf jeden Fall zu prüfen, ob ein Unternehmen antragsberechtigt (Positivliste) ist und ob es sich in einem ausgewiesenen Fördergebiet befindet (festgelegte Gebietskulisse).
In OWL gehören u. a. Bielefeld, Lippe und seit dem 01.01.2022 auch die Kernstadt Paderborn sowie einzelne Gemeinden im Kreis Paderborn zu den sogenannten D-Fördergebieten.
Bei Fragen zu dem Förderprogramm sprechen Sie mich gern an:
Wilhelm Heidbrede, K f U – Konzepte für Unternehmen
Fon: 05206 – 96 91 50, Mail: heidbrede@kfu-unternehmensberatung.de
Foto: Shutterstock
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